Keine krankheitsbedingte Kündigung bei Vertragsschluss wegen Krankheit

Der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit einem Fitnessstudio bei bestehender Wirbelsäulenerkrankung in der Hoffnung, dass sich durch das Training und die Übungen in dem Fitnessstudio das Leiden bessern würde, rechtfertigt nicht eine fristlose Kündigung des Vertrages in dem Fall, dass sich der erwünschte Erfolg nicht einstellt.

 

 

AG Frankfurt am Main-Höchst, Urteil vom 15.09.2016 – 381 C 3351/15 (37) -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0