Formulare und Klauseln


Formulare

Regelmäßig werden die Verträge  - auch Zusatzvereinbarungen -  nicht individuell ausgehandelt, sondern basieren auf Formularen, die vom Betreiber des Studios bereitgehalten werden. Die Beteiligten müssen wissen, dass es sich dabei um sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die nach §§ 305ff BGB bewertet werden. Das bedeutet auch, dass die Formulare den speziellen Anforderungen dieser speziellen Vorschriften genügen müssen. Ist dies nicht der Fall, können insoweit einzelne Klauseln nichtig sein. Die Nichtigkeit führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt, sondern zur Unwirksamkeit der Klausel; dies hat zur Folge, dass insoweit die gesetzliche Regelung gilt. 


Durch (eventuell auch auf Grund individueller Vereinbarungen - aufgenommener Ergänzungen von "Lücken" in Bezug z.B. auf Vertragslaufzeiten oder Preise wird aus den Klauseln keine Individualvereinbarung.


Klauseln

An dieser Stelle wollen wir in Zukunft sukzessiv Klauseln aufzeigen, die von der Rechtsprechung als wirksam bzw. als nichtig eingestuft wurden.